Voraussetzung des Hundes
- mittlere Größe und Körpergewicht
- bei Ausbildungsbeginn nicht älter als 2 Jahre alt sein darf
- wesensfest und ein gut ausgeprägtes Sozialverhalten (keine Aggressionen gegen Menschen und Tiere)
- mit Futter oder Spielzeug motivierbar
- Gesundheit und eine gute Kondition
- uneingeschränktes Vertrauen zum Hundeführer
Alle Hunde, die gut motivierbar, nicht aggressiv sowie gesundheitlich geeignet sind, können Rettungshunde werden. Bei gesundheitlichen Einschränkungen muss individuell entschieden werden, ob der Hund geeignet ist. Die Ausbildung kann bereits im Welpenalter beginnen, jedoch sollte der Hund nicht älter als 2 Jahre sein. Der Vierbeiner muss haftpflichtversichert sein sowie einen vollständigen Impfschutz (Tollwut, Staupe, Parvovirose, Hepatitis, Zwingerhusten und Leptospirose) vorweisen.